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RhRA

Regeln -

§ 2 Clansatzung und Regeln
Hallo lieber Gamer,

hier eine kurze Vorstellung der Gamecommunity Rübenhacker Regiment Altenburg und die klaren Regeln, die unser Zusammenleben im Internet erleichtern.

Wir sind so im Schnitt 30jährige Spieler, die sich hier auf www.rhra.de organisieren.

Auf unseren Gamservern treten wir mit unserem Clantag [=RhRA=] und unserem Nick auf.

Das Mindestalter im Clan beträgt 21 Jahre.

Wir nehmen dich als neues Mitglied nach einer kurzen Kennenlernzeit (Trialzeit) von 4 Wochen per interner Abstimmung auf.
Während dieser Zeit ist die Mitgliedschaft kostenlos, jedoch gibt es auch keine Rechte in dieser Zeit. Nach erfolgreiche Aufnahme erhält der neue Member seine entpsrechenden Rechte.

Zu dem zählt unter anderem:
- Adminrechte auf allen unseren Gameservern
- die Möglichkeit an Wars (nur zum Spaß oder aber auch in Ligen) mit uns teilzunehmen,
- Zugang zum internen Bereich im Forum
- Bevorzugung bei allen Events des Clans wie z.B. LAN Partys
- eine starke Gemeinschaft von PC- und Spiele Experten
- die Möglichkeit aktiv am Clan als z.B. Administrator etc. mitzumachen (kein muss!)
- ....

Dafür werden gerade mal 5 Euro/ Monat Beitrag fällig, das sind 16,5 Cent pro Tag.

Ermöglicht wir das ganze unter anderem durch das Sponsoring der

http://ronnyscomputershop.de/

Das Ziel des Clans ist es, für seine Mitglieder eine Plattform an Multiplayerspielen zu schaffen und vor allem viel Spaß im Internet zu haben.

Wenn du ernsthaft an einer Mitgliedschaft interessiert bist, findest du weiter unten die Satzung.

Lass Dich bei uns im Teamspeak blicken und mach im Forum mit, damit wir Dich kennenlernen können.
So verringert sich evtl. sogar die Wartezeit zum Fullmember

Wenn Du zur Aufnahme Fragen hast, wende Dich bitte an einen der Co-Admins.




Clansatzung

§ 1 Name und Sitz

Der Clan trägt den Namen Ruebenhacker Regiment Altenburg im deutschsprachigen Raum, bzw. auf einer evtl. später entstehende internationale Abteilung.
Der Clan hat für deutschsprachige Mitglieder seinen Sitz im Internet unter:
http://www.rhra.de

§ 2 Zweck

(1) Der Clan ist ein Zusammenschluss von Multiplayer Computerspielern im Internet mit dem gemeinsamen Ziel möglichst viel Spaß im Internet zu haben.

(2) Der Clan widmet sich folgenden Aktivitäten:

1. Multiplayer Spiele gemeinsam zu testen und zu spielen

2. Ein oder mehrere Teams für die Teilnahme an einer oder mehreren Ligen für Multiplayer Spiele zu stellen.

3. Im Clan Gemeinschaft, Fairness, Teamplay und Spaß zu erfahren, bzw. zu erlernen.

(3) Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Mittel verwirklicht:

1. die oben genannten Internetseiten

2. das Forum

3. die Gameserver des Clans

4. die Voiceserver des Clans

5. die mindestens einmal jährlich stattfindenden LAN-Party

6. Der Clan verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „ Steuerbegünstigte Zwecke “ der Abgabenordnung.

§ 3 Mittelverwendung

(1) Der Clan ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Clans dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

(2) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Das Mindestalter beim Clan beträgt 21 Jahre.

(2) Ein Mitglied des Clans darf nicht Mitglied eines anderen Clans sein.

(3) Die Aufnahme erfolgt wie folgt:

a) Trialmember Abstimmung
Unmittelbar nachdem der Bewerber unsere Satzung gelesen und akzeptiert hat wird intern die Trialmember - Umfrage gestartet. Alle Mitglieder des Clans können dazu ihre Stimme abgeben. Sollte ein Mitglied verhindert sein und seine/ihre Stimme bis zum Abstimmungsende nicht abgeben, so wird die Stimme als "enthalten" gewertet.
Sobald der Bewerber in dieser Umfrage mehr als 51% "Ja" Stimmen erhält, ist er sofort als Trialmember aufgenommen.
Wenn am Abstimmungsende nach 4 Wochen mehr als 25% der Clanmitglieder mit "Ja" gestimmt haben, wird der Bewerber als Trial-Mitglied aufgenommen.
Wenn der Bewerber mehr als 25% "Nein" Stimmen erhält, so wird seine Bewerbung abgelehnt.
Sollte das Probemitglied in der Probezeit negativ auffallen, so wird dieses verwarnt. Bei wiederholtem negativem Verhalten wird das Probemitglied aus dem Clan ausgeschlossen.
Unmittelbar nach der erfolgreichen Trialmember Aufnahme startet:

b)Fullmember Abstimmung:
hierüber entscheiden die Admins. Eine einfache Mehrheit reicht aus um Member des Clans zu werden.
Der Mitgliedsbeitrag muss für mindestens drei Monate, innerhalb der ersten zwei Wochen (diese Regelung gilt nur für neue Member!) nach positiver Abstimmung, auf das Clankonto eingehen.

Das Mitglied wird rechtzeitig über das Ergebnis und die folgenden Schritte informiert, vorher braucht er KEINEN Beitrag zahlen!!!


Nach Bezahlung eines Beitrages bekommt das Mitglied Adminrechte auf den Servern.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Clan.

(2) Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber den Mitgliedern im internen Mitgliederbereich des Forums.

(3) Er ist nur zum Schluss eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zulässig.

(4) Ein Mitglied kann durch Adminbeschluss mit einfacher Mehrheit der anwesenden Adminmitglieder ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Claninteressen oder Satzungsinhalte verstoßen hat, wobei ein Grund zum Ausschuss auch ein unfaires, unsportliches Verhalten gegenüber anderen Clanmitgliedern gilt.

(5) Das Mitglied kann zudem auf Adminbeschluss ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags im Rückstand ist.

Bei neuen Mitgliedern muss der Clanbeitrag innerhalb der ersten zwei Wochen nach Aufnahme in den Clan auf dem entsprechendem Clankonto eingehen. Ist dies nicht der Fall wird das Mitglied mit sofortiger Wirkung vom Clan ausgeschlossen!

(6) Es ist untersagt, den Ruf des Clans nach dem Austritt zu schädigen.

§ 6 Mitgliedsbeiträge

(1) Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.

(2) Die Höhe des Jahresbeitrags wird von der Adminversammlung festgelegt.

(3) Der aktuelle Beitrag pro Mitglied beträgt 5 Euro im Monat.

(4) Es kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder für ein ganzes Jahr im Voraus bezahlt werden.

(5) Die Beiträge werden auf das Konto des Clans mit dem Hinweis: „Mitgliedsbeitrag von Nickname für Monat ….“ per traditioneller Bank-Überweisung überwiesen.

(6) Mitglieder die den Clan verlassen wollen oder müssen, haben keinen Anspruch auf Rückzahlung der entrichteten Gelder.



(7) Längere Abwesenheitsmeldungen oder das Setzen des Status „Inaktiv“ haben keine befreiende Wirkung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages.

§ 7 Mitgliederregeln

(1) Jedes Mitglied ist in seinen Rechten gleichberechtigt, es können jedoch in den unterschiedlichen Abteilungen unterschiedliche Regeln gelten. Dann gilt die Gleichberechtigung innerhalb der Abteilung.

(2) Jedes Mitglied hat das Recht, neue Mitglieder zu nominieren

(3) Jedes Mitglied hat das Recht, andere Mitglieder für die "Entlassung" zu nominieren. Ein stichhaltiger Grund muss vorgelegt worden sein

(4) Jedes Mitglied hat bei Abstimmungen eine Stimme

(5) Die Clantags desClans sind vor dem Nicknamen zu tragen. Dabei ist folgende Schreibweise einzuhalten:
[=RhRA=]Nickname, sofern das jeweilige Spiel es nicht in dieser Form zulässt, sind Variationen von RhRA gestattet
(damit es einheitlich ist vorher mit Clanmembern absprechen).
Zu Werbezwecken kann auch rhra.de | Nickname verwendet werden.

(6) Jedes Mitglied ist verpflichtet unsere Server und unseren Ruf zu schützen.

(7) Jedes Mitglied hat das Recht im Rahmen der üblichen guten Sitten und der jeweiligen Regeln in allen Foren, bei Umfragen und im Teamspeak seine freie Meinung zu äußern.

(8) Jedes Mitglied hat die Pflicht sich selbstständig im Forum auf dem Laufenden zu halten

(9) Jedes Clan-Mitglied hat sich positiv am Clan-Geschehen einzubringen.

(10) Es gibt verschiedene Pflichten, welche unter den Mitgliedern aufgeteilt werden

(11) Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet seine besondere Fähigkeiten in den Clan mit einzubringen

(12) Es darf nur original Software in der aktuellsten Version benutzt werden.

(13) Die FSK Freigabe bei Spielen ist einzuhalten, insbesondere bei Spielen ab 18 Jahren

(14) Es wird nur mit FAIREN Mitteln gespielt, jeder überführte Cheater wird aus dem Clan und von den Servern gebannt. Ein Wiedereintritt ist nicht möglich.

(15) Es ist untersagt, den Ruf des Clans (in welcher Art und Weise auch immer) zu schädigen.

(16) Jedes Mitglied des Clans hat pünktlich zum 1. eines Monats seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Es kann auch für mehrere Monate im Voraus bezahlt werden.

(17) Mitglieder die nach 2 Wochen nicht gezahlt haben, werden auf unseren Servern die Adminrechte genommen.



(18) Es ist Headset und Teamspeak 3 Pflicht.



§ 8 Squadregeln

(1) Squadregeln sind nur für Mitglieder gültig, die einem Squad angehören. Es können in den einzelnen Squads spezielle Regelungen getroffen werden, die nur für dieses Squad gilt.

(2) Der Squadleader ist dafür verantwortlich, dass die Wars mit dem eigenen und gegnerischen Team abgemacht werden.

(3) Der Squadleader bedankt sich nach dem War beim gegnerischen Team und veröffentlicht die Screenshots mit den Ergebnissen auf unserer Homepage.

(4) Jedes Mitglied muss sich in den Terminkalender ausnahmslos jedes Training oder Clanwar eintragen ob er spielen kann oder nicht.

(5) Sobald ein Termin zu einem (Trainings-)War vereinbart wird, gilt dieser für alle beteiligte Mitglieder als verbindlich. Sollte es einem Mitglied nicht möglich sein, zu diesem Spiel zu erscheinen, so ist der Squadleader rechtzeitig zu verständigen.

(6) Jedes Squadmitglied muss im Besitz von ICQ/X-Fire sein um kurzfristige Änderungen (Server IP, Passwort etc) wahrzunehmen.

(7) Die Einteilung und Aufstellung der oder des Squads obliegt dem oder den Squadleadern.

§ 9 Regeln bezüglich des Verhaltens auf unseren Gameservern

(1) Wir treten auf unseren Servern stets freundlich auf.

(2) Wir distanzieren uns in jeglicher Form von rechtsradikalen Aussagen, Bildern oder Nicknamen. Verstöße werden ohne Verwarnung mit einem permanenten Bann geahndet.

(3) Wer Mitspieler beschimpft oder beleidigt, sexuelle Namen benutzt oder permanent was zu meckern hat, wird gekickt, bzw. gebannt.

(4) Keine Diskussionen auf dem Server. Wer gekickt oder gebannt wird, kann sich im Forum dazu äußern und bekommt dort vom jeweiligen Administrator eine sachliche Erklärung.

(5) Wenn ein Admin einen Gast oder ein anderes Mitglied bannt, so darf der Bann nur von dem Admin, welcher gebannt hat, wieder aufgehoben werden.

(6) Bei einem eventuellen Fehlverhalten des Banners dürfen nur die Admins den Bann eines Gastes oder Mitgliedes aufheben. Der Banner ist dabei zu informieren. Im Zweifelsfall bleibt der Bann erhalten.

(7) Es ist absolut untersagt, Teammitglieder zu töten, nur um sich einen eigenen Vorteil zu verschaffen

(8) Bei 3 TKs (Teamkills) werdet ihr automatisch gekickt. Bei mehreren TKs mit Kick am gleichen Tag folgt automatisch der Bann vom Server

(9) Wer einen TA (Teamatack) oder TK begeht muss sich entschuldigen.


§ 10 Auflösung des Clans

(1) Wird mit der Auflösung des Clans nur eine Änderung der Rechtsform oder eine Verschmelzung mit einem gleichartigen, anderen Verein angestrebt, so dass die unmittelbare, ausschließliche Verfolgung des bisherigen Vereinszwecks durch den neuen Rechtsträger weiterhin gewährleistet wird, geht das Vereinsvermögen auf den neuen Rechtsträger über.

(2) Bei der Auflösung des Clans fällt das Vermögen an die Gründer, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben.

(3) Ist wegen Auflösung des Clans oder Entziehung der Rechtsfähigkeit die Liquidation des Vereinsvermögens erforderlich, so sind die zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Admins die Liquidatoren; es sei denn, die Mitgliederversammlung beschließt auf einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung über die Einsetzung eines anderen Liquidators mit Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder



//Update 07.12.2011

Das Mindestalter wurde von 18 Jahre auf 21 Jahre erhöht.



// Update 27. Juli 2013

Längere Abwesenheitsmeldungen oder das Setzen des Status „Inaktiv“ haben keine befreiende Wirkung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages.

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